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Im Jahre 2003 gegründet als Prüfungsbüro Termin und 2023 umbenannt in die BlitzschutzTechnik Termin, sind wir ein auf die turnusmäßige Überprüfungen von Blitzschutz-, Überspannungsschutz-, Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen spezialisiertes unabhängiges Sachverständigenbüro. Service- und Wartungsarbeiten werden von unseren Monteuren ausgeführt.


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03.10.2016

Überspannungsschutz ist jetzt auch für Wohn- und Bürogebäude verpflichtend!!!

Neufassung der Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534Die im Oktober 2016 veröffentlichte Neufassung der Norm DIN VDE 0100-443 behandelt den Schutz elektrischen Anlagen vor transienten Überspannungen, welche z.B. durch atmosphärische Einflüsse über das Stromversorgungsnetz übertragen werden oder durch Schalthandlungen auftreten können. Gegenüber der Vorgängernorm von 2007 wurden die Entscheidungskriterien, wann Überspannungsschutzgeräte in einer Anlage installiert werden müssen, überarbeitet und es wurde eine neue vereinfachte Risikoanalyse mit aufgenommen.

Neu ist die Forderung für Deutschland, dass Überspannungsschutzmaßnahmen in allen, ab 01. Oktober 2016 geplanten Gebäuden vorzusehen sind, wenn Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II, wie z.B. Haushaltsgeräte oder empfindliche elektronische Geräte installiert sind, d.h. Überspannungsschutz ist jetzt auch für Wohn- und Bürogebäude verpflichtend. Zeitgleich wurde auch eine Neufassung der Norm DIN VDE 0100-534 veröffentlicht, die Anforderungen für eine fachgerechte Auswahl und Installation der Überspannungsschutzgeräte entfällt.

In dieser Norm wurde ein Abschnitt mit Vorgaben über den wirksamen Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten neu aufgenommen. Der Schutzbereich ist der maximal wirksame Abstand zwischen Überspannungsableiter und zu schützendem Betriebsmittel und soll eine Leitungslänge von 10 Metern nicht übersteigen. Bei einer größeren Entfernung ist ein zusätzliches Überspannungsschutzgerät unmittelbar vor den zu schützenden Betriebsmitteln zu installieren.



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