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01.12.2017

Warum ist die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für den Blitzschutz wichtig?

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

 
Die Musterbauordnung (MBO) enthält in § 85 a Abs. 1 MBO die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch "Technische Baubestimmungen" zu konkretisieren. Die Konkretisierungen können durch Bezugnahme auf technische Regeln und deren Fundstellen oder auf andere Weise erfolgen.

In diesem Sinne hat das Deutsche Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen erstellt und als Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt gemacht. Eine Aktualisierung (Druckfehlerkorrektur) wurde im Dezember 2017 veröffentlicht.

Es gilt der Grundsatz, dass nur solche Inhalte in die MVV TB aufgenommen werden, die zur Erfüllung der Anforderungen der Bauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Die Bauaufsichtsbehörden können aber im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückgreifen, die keine Technischen Baubestimmungen sind.

Das Themenfeld Blitzschutz wird an mehreren Stellen erwähnt:

A 2.1.17 Bezug auf § 46 MBO
A 2.1.21.15 Blitz- und Überspannungsschutz für sicherheitstechnische Einrichtungen und Anlagen im Inneren von baulichen Anlagen
D 2.1 Blitzschutznormen = anerkannte Regeln der Technik
Im Laufe des Jahres werden die Bundesländer die Muster-VV TB in landesspezifische VV TB umsetzen.

(10.01.2018)

DIBT Bauregellisten / Technische Baub



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