Prüfung von Blitzschutzsytemen - Revision und Wartung




Revision und Wartung

Die Prüfung des Blitzschutzsystems muss von einer Blitzschutz Fachkraft durchgeführt werden (siehe DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3 nationales Vorwort, Seite 2).
Eine Blitzschutz Fachkraft (entsprechend DIN EN 62305-3 Beiblatt 3) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme Planen, Errichten und Prüfen kann.


Die Kriterien „fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen" gelten in der Regel als erfüllt, wenn eine mehrjährige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich des Blitzschutzes vorliegt.


Die Bereiche Planung, Errichtung und Prüfung stellen unterschiedliche Anforderungen an die Blitzschutz Fachkraft. Die Ansprüche an die einzelnen Bereiche werden im Beiblatt 3 der DIN EN 62305-3 qualifiziert aufgeführt.


Eine Blitzschutz Fachkraft ist ein Sachkundiger. Er ist mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und Normen so vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand von technischen Arbeitsmitteln beurteilen kann.



Wiederholungsprüfung

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie sollen alle 1 bis 4 Jahre durchgeführt werden.


Die untenstehende Tabelle enthält Empfehlungen für die Intervalle zwischen den vollständigen Prüfungen eines Blitzschutzsystems unter durchschnittlichen Umgebungsbedingungen.


Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, so gelten deren Fristen als Mindestanforderungen.


Sichtprüfung (Jahr)

  • Schutzklasse I und II: 1
  • Schutzklasse III und IV: 2


Umfassende Prüfung (Jahr)

  • Schutzklasse I und II: 2
  • Schutzklasse III und IV: 4


Umfassende Prüfung kritischer Systeme (Jahr)

  • Schutzklasse I und II: 1
  • Schutzklasse III und IV: 1


Größter Abstand zwischen Prüfungen des LPS entsprechend DIN EN 62305-3.



Anmerkung

Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden.


Der elektrische Test der Installationen sollte einmal im Jahr ausgeführt werden. Eine akzeptable Abweichung von diesem jährlichen Prüfplan wäre es, die Tests alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen, wo es sinnvoll erscheint die Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres zu messen, um so einen Hinweis auf jahreszeitbedingte Veränderungen zu bekommen.




 
 
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